Knoerig: Nachbesserungen bei Gesetz zu Biogasanlagen
„Endlich gibt die Ampel-Regierung bei der Gewinnabschöpfung von Biogasanlagen,
  zumindest teilweise, nach", teilt CDU-Bundestagsabgeordneter Axel
  Knoerig in einer Presseerklärung mit. „Wir als Union fordern seit Monaten,
  dass Biogasanlagen, die einen wesentlichen Beitrag zur Versorgungssicherheit
  und Energiewende leisten können, von der geplanten Abschöpfung des Bundeswirtschaftsministeriums
  ausgenommen werden.“
  Im nun vorliegenden Gesetzentwurf zur Strompreisbremse, der am Freitag in
  erster Lesung im Deutschen Bundestag debattiert wurde, soll der „Sicherheitspuffer“
  von drei Cent auf 7,5 Cent pro Kilowattstunde ausgeweitet und Ausnahmen
  für Anlagen unter 1 MW (Bagatellgrenze) gemacht werden. Außerdem
  ist die rückwirkende Abschöpfung nicht mehr vorgesehen, sondern ein Beginn
  zum 1. Dezember 2022, zunächst befristet bis zum 30. Juni 2023.
  „Der sogenannte Sicherheitspuffer ist nach wie vor zu niedrig“, erklärt Knoerig,
  der mehrere Anfragen besorgter heimischer Landwirte erhalten hat. „Die Produktionskosten
  sind auch bei der Bioenergie deutlich gestiegen, sodass viele
  Stromerzeuger nicht auskömmlich wirtschaften können. Außerdem dürfen flexibilisierte
  Anlagen nicht benachteiligt werden, weil doch gerade ihr Vorteil in
  einer bedarfsgerechten Stromerzeugung liegt. Wir als Union fordern daher,
  dass Biogas und feste Biomasse vollständig von der Erlösabschöpfung ausgenommen
  werden – so wie Minister Habeck es ja auch bei der Steinkohle vorsieht.
  Hier ist den Grünen wohl ihr klimapolitischer Kompass verloren gegangen.“
  Deutliche Kritik am Gesetzentwurf haben auch Fachleute gestern in einer öffentlichen
  Anhörung im Deutschen Bundestag geäußert. Bei Bioenergie bestehe
  das Risiko, dass die Leistung massiv gedrosselt werde.
  „Wir als Union wollen einen Änderungsantrag dazu in den Bundestag einbringen“,
  so Knoerig, der viele Jahre lang Mitglied im Energieausschuss war. „Wir
  werden uns unter anderem auch dafür einsetzen, dass die Gewinnabschöpfung
  nicht auf Termingeschäfte oder Festpreisverträge angewandt wird, die bereits
  vor dem 1. Dezember 2022 abschlossen wurden. Durch das zögerliche Agieren
  der Ampel-Regierung wurde bereits viel Zeit vergeudet. Währenddessen hätte
  man wertvolle Alternativen zum russischen Gas ausbauen können.“